Allgemeine Hinweise

Nichtraucherschutz

Grundsätzlich und ohne Ausnahme gilt in allen Räumen der Schule Beck ein Rauchverbot! Verstöße dagegen führen zu einem sofortigen Hausverbot für die gesamte Gruppe und Einbehalt der Anzahlung.

Illegale Drogen

Der Besitz, Konsum und Handel von und mit in Deutschland illegalen Drogen ist sowohl im Gebäude als auch auf dem zur Schule Beck zugehörigem Gelände ausdrücklich verboten! Auch nach der Legalisierung von Canabis Produkten in Deutschland, ist der Konsum auf dem gesamten Gelände und im Haus weiterhin nicht erlaubt. Verstöße dagegen werden unverzüglich zur Anzeige gebracht und es wird ein sofort wirksames Hausverbot für die gesamte Gruppe ausgesprochen. Auch in diesem Fall wird die Anzahlung einbehalten.

Verwendung von Feuerwerks- und Knallkörpern

Da die Schule Beck in einem Naturschutzgebiet liegt, ist der Gebrauch von Feuerwerks- und Knallkörpern jeder Art auf dem Gelände der Schule Beck und der angrenzenden Straße polizeilich verboten!

Außerdem besteht auf Grund der Tierhaltung in der Nachbarschaft ein erhöhtes Risiko, dass die Tiere in Panik geraten, sowie ein erhöhtes Waldbrandrisiko. Deshalb besteht bei den Nachbarn „null Toleranz“ gegenüber Knall- und Feuerwerkskörpern. Jede Anwendung wird von ihnen polizeilich zur Anzeige gebracht und führt zu einem Bußgeldverfahren des Ordnungsamtes.